„Im Krankenhaus kann man nicht verhandeln.“ Das hören wir oft – und es stimmt nur zur Hälfte. Wer die Systematik kennt, findet fast immer Spielraum.
Tarifgebundene Arbeitgeber
In kommunalen, universitären und vielen freigemeinnützigen Häusern gelten Tarifverträge wie TV-Ärzte/VKA, TV-Ärzte/TdL, TVöD oder kirchliche Arbeitsvertragsrichtlinien. Die Entgeltgruppe ergibt sich aus der Tätigkeit, die Stufe aus der Berufserfahrung. Verhandelbar sind vor allem:
- die Anerkennung von Vorerfahrung bei der Stufenzuordnung,
- Zulagen für Zusatzaufgaben, etwa Praxisanleitung oder Hygienebeauftragte,
- Fortbildungsbudget und Freistellungstage,
- Arbeitszeitmodelle und Dienstverteilung.
Private Träger, Pharma und MedTech
Hier sind Gehälter häufig frei verhandelbar. Recherchiere Marktwerte für deine Rolle und Region, und verhandle immer über das Gesamtpaket: Fixgehalt, variable Vergütung, Dienstwagen, Altersvorsorge, Homeoffice und Weiterbildung.
Fünf Schritte zur Vorbereitung
- Marktwert ermitteln – Tariftabellen, Gehaltsreports, Gespräche mit Kolleg:innen.
- Eigene Wunschspanne festlegen, mit realistischer Untergrenze.
- Argumente sammeln: Spezialisierung, Zusatzqualifikationen, Verantwortung, Erfolge.
- Alternativen zum Geld vorbereiten, falls der Tarif wenig Spielraum lässt.
- Ergebnis schriftlich bestätigen lassen.
Nenne beim Wechsel in die Industrie ein Jahresbrutto, nicht ein Monatsgehalt – und frage aktiv nach dem Bonus-Modell.
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